Allgemeine Geschäftsbedingungen – Vertragsschluss

Mit der Buchung – ob mündlich, schriftlich, telefonisch, per Fax, online oder per E-Mail – macht der Gast dem Beherbergungsbetrieb ein verbindliches Vertragsangebot. Der Vertrag gilt als geschlossen, sobald der Beherbergungsbetrieb die Buchung schriftlich bestätigt.

Die Unterkunft wird dem Gast ausschließlich für Urlaubszwecke und für die im Mietvertrag angegebene Personenzahl vermietet. Die maximale Belegung darf nicht überschritten werden.

Mietpreis und Nebenkosten

Der Mietpreis umfasst alle pauschalen Nebenkosten (z. B. Strom, Heizung, Wasser). Zusatzleistungen wie Bettwäsche oder Endreinigung werden bei Bedarf separat berechnet.

Die Kurtaxe ist nicht enthalten und wird bei der Übergabe fällig:

  • 1,10 € pro Nacht (6–16 Jahre)
  • 2,30 € pro Nacht (ab 17 Jahre)

Rücktritt durch den Gast
Der Gast kann vor Mietbeginn schriftlich vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall bleibt die Zahlungspflicht grundsätzlich bestehen, es sei denn, die Unterkunft kann anderweitig vermietet werden. Der Beherbergungsbetrieb bemüht sich, eine neue Belegung zu finden, und rechnet erzielte Einnahmen entsprechend an.

Konnte die Unterkunft nicht weitervermietet werden, werden die ersparten Kosten berücksichtigt. Dabei gelten folgende Richtwerte:

  • Ferienwohnungen und Unterkünfte ohne Verpflegung: 90 % des Buchungspreises
  • Übernachtung mit Frühstück: 80 %
  • Halbpension: 70 %
  • Vollpension: 60 %

Die Prozentangaben beziehen sich auf den gesamten Buchungspreis inklusive aller Nebenkosten.

Der Gast kann nachweisen, dass die Unterkunft weitervermietet wurde oder dass die ersparten Kosten des Beherbergungsbetriebs höher sind, als in den Pauschalen angegeben. In diesem Fall muss der Gast nur den geringeren Betrag zahlen.

Wenn der Gast vom Vertrag zurücktritt, kann er einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, den Vertrag zu übernehmen. Tritt eine andere Person in den Vertrag ein, haften der Ersatzmieter und der ursprüngliche Gast gemeinsam für den Mietpreis und mögliche zusätzliche Kosten, die durch den Wechsel entstehen.

Es wird empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

Kündigungsrecht

Beide Parteien können den Vertrag nach § 543 BGB oder unter den Voraussetzungen des § 569 BGB fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

Ein wichtiger Grund für den Beherbergungsbetrieb ist insbesondere gegeben, wenn der Gast das Zimmer nicht vertragsgemäß nutzt (z. B. durch erhebliche Vertragsverstöße) oder die Hausordnung ignoriert. Vor einer Kündigung muss der Beherbergungsbetrieb dem Gast eine Abmahnung aussprechen oder eine kurze Frist zur Behebung setzen – es sei denn, dies ist aussichtslos oder es gibt außergewöhnliche Gründe, die darauf verzichten lassen. In diesem Fall kann der Beherbergungsbetrieb vom Gast Ersatz für entstandene Kosten und entgangene Gewinne verlangen.

Ein wichtiger Grund für den Gast liegt vor, wenn der Beherbergungsbetrieb ihm nicht die vertragsgemäße Nutzung der Unterkunft ermöglicht.

Vorzeitige Vertragsbeendigung durch den Gast

Beendet der Gast den Vertrag vorzeitig, bleibt der Anspruch des Beherbergungsbetriebs auf die volle Buchungssumme bestehen. Der Beherbergungsbetrieb wird jedoch im Rahmen seines üblichen Geschäftsbetriebs versuchen, die nicht genutzte Leistung anderweitig zu vergeben.

Pflichten des Gastes

Der Gast ist verpflichtet, die gemietete Unterkunft und das Inventar sorgfältig zu behandeln. Entstehen schuldhafte Schäden an Einrichtungsgegenständen, Mieträumen, dem Gebäude oder zugehörigen Anlagen, so haftet der Gast, sofern diese durch ihn, seine Begleitpersonen oder Besucher verursacht wurden.

Schäden in der Unterkunft, die der Gast nicht selbst beseitigen muss, sind unverzüglich dem Beherbergungsbetrieb zu melden. Für Folgeschäden, die durch eine verspätete Meldung entstehen, haftet der Gast.

In Ausgussbecken und Toiletten dürfen keine Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten oder ähnliche Gegenstände entsorgt werden. Bei Verstopfungen der Abwasserrohre durch Missachtung dieser Regel trägt der Verursacher die Kosten der Reparatur.

Mängelanzeige und Haftung

Der Gast ist verpflichtet, den Beherbergungsbetrieb unverzüglich über auftretende Mängel zu informieren. Unterlässt der Gast diese Meldung, verliert er Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertraglichen Leistungen, insbesondere das Recht auf Mietminderung.

Die Haftung des Beherbergungsbetriebs für Sachschäden ist ausgeschlossen, es sei denn, diese beruhen auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Beherbergungsbetriebs oder seiner Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung besteht ebenfalls bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Der Beherbergungsbetrieb haftet nicht für Schäden durch höhere Gewalt, wie z. B. Brand oder Überschwemmung.

Hausordnung
Die Gäste sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme angehalten. Störende Geräusche, wie lautes Türschlagen oder Tätigkeiten, die andere Gäste durch Lärm belästigen oder die Ruhe stören, sind zu vermeiden. Radio-, Fernseh- und Audiogeräte dürfen nur auf Zimmerlautstärke genutzt werden.

Änderungen des Vertrages
Alle Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sowie rechtlich bedeutsame Erklärungen bedürfen der Schriftform.

Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Zuständig für Streitigkeiten ist das Amtsgericht im Bezirk des allgemeinen Gerichtsstands des Beklagten. Für Klagen des Beherbergungsbetriebs gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen ohne allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, wird der Sitz des Beherbergungsbetriebs als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Dies gilt auch, wenn der Wohnsitz des Gastes nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt wird oder bei Klageerhebung unbekannt ist.

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